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   VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204   

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VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204 (https://dejure.org/2012,20729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2012 - 22 ZB 12.204 (https://dejure.org/2012,20729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 22 ZB 12.204 (https://dejure.org/2012,20729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung; Bestimmtheit der Zwangsgeldandrohung; Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgelds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Sperrung einer Bahmstrecke wegen Mängeln in der Betriebssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Sperrung einer Bahmstrecke wegen Mängeln in der Betriebssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204
    Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen eines "Grundverwaltungsakts" als "Vollstreckungstitel"; Vollstreckungsvoraussetzung ist dagegen nicht die Rechtmäßigkeit des "Grundverwaltungsakts", sondern nur dessen Wirksamkeit und Vollziehbarkeit (vgl. Harrer/Kugele/Kugele/Thum/Tegethoff - im Folgenden: Harrer -, Verwaltungsrecht in Bayern, Anm. 2 zu Art. 21 unter Hinweis auf BVerwG vom 13.4.1984 Az. 4 C 31.81).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 ZB 07.1835

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung für ohne Genehmigung erfolgte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204
    Das Verwaltungsgericht hat - im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 13.8.2009 Az. 22 ZB 07.1835 ) - ausgeführt, dass es zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG genügt, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Weg einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses (wie z.B. vorangegangenen Anträgen und dergleichen) gewinnen lässt.
  • VG Würzburg, 23.11.2011 - W 6 K 11.433

    Verpflichtung zur Versetzung einer Bahnstrecke in einen sicheren Zustand und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204
    Gegen den Bescheid erhob die Klägerin die vorliegend streitgegenständliche Klage (Az. W 6 K 11.433) und beantragte zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2011, Nr. 2 des Bescheids der Regierung von Mittelfranken vom 4. Mai 2011 aufzuheben und festzustellen, dass das mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 2. August 2010, geändert mit Bescheid vom 23. Dezember 2010, angedrohte Zwangsgeld nicht fällig geworden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2013 - 8 S 2919/11

    Wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt -

    Ist ein Verwaltungsakt wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht vollstreckungsfähig, schließt dieser Mangel Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung aus (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.11.1980 - 10 S 890/80 - und vom 09.04.1981 - 10 S 2129/80 - VBlBW 1982, 97 ; OVG Hamburg, Urteil vom 03.07.1952 - OVG Bf. II 604/51 - VwRspr Bd. 5 Nr. 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.1998 - 10 B 3029/97 - BRS 60 Nr. 171; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.07.2012 - 22 ZB 12.204 - juris; Fliegauf/Maurer, LVwVG, 2. Auflage, § 1 Rn. 3; Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, S. 177 f.; Sadler, VwVG, VwZG, 8. Auflage, § 6 Rn. 13; Schneider, LVwVG, § 1 Rn. 4).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 21.350

    Heimrecht, stationäre Einrichtung, Mangel, Wunddokumentation, Wundmanagement,

    Zudem bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dieser Bescheid gemäß Art. 43 Abs. 3 BayVwVfG aufgrund Nichtigkeit unwirksam sein könnte (vgl. zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes im Vollstreckungsverfahren: BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 13).

    Sowohl der Pflichtige selbst als auch die Vollstreckungsbehörde müssen aus dem Bescheid den Umfang der Verpflichtungen zweifelsfrei entnehmen können (Giehl/Adolph/Fabisch, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand: September 2023, Art. 19 VwZVG Rn. 5a; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69.87 - juris Rn. 14).

    Zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots im Sinne des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG genügt es, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung und unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses gewinnen lässt (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17).

    Auch unter Berücksichtigung einer am gesamten Inhalt des Bescheides ausgerichteten und am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung und mit Blick auf den Gesamtzusammenhang (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17) ist nicht eindeutig erkennbar, welche Pflicht zu erfüllen ist, um der Fälligstellung des Zwangsgeldes zu entgehen.

  • VG München, 29.06.2023 - M 19 K 22.664

    Fälligstellung eines Zwangsgelds, Zur Nichtigkeit führende Unbestimmtheit einer

    - die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nach Art. 19 VwZVG vorliegen, insbesondere muss ein wirksamer Grundverwaltungsakt gegeben sein (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12, s. hierzu unter II.2.), und.

    - die Voraussetzungen der Fälligkeit nach Art. 31 Abs. 3 Satz 3 VwZVG vorliegen, also ob die Verpflichtung rechtzeitig und vollständig erfüllt wurde (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; VG Ansbach, U.v. 7.3.2022 - AN 3 K 21.01172 - juris Rn. 37 m.w.N., s. hierzu unter II.3. und II.4.).

    Damit sind Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der der Fälligstellung zugrundeliegenden Grundverwaltungsakte - hier der Untersagungsanordnungen und der Androhung des Zwangsgelds - ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12 ff.).

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Wege einer an Treu und Glauben orientierten Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses (wie z.B. vorangegangenen Anträgen und dergleichen) gewinnen lässt (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17).

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    , Urteil vom 25. April 1978 - 10 A 1622/77 -, GewArch 1979, 59 (60), und Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 B 3029/97 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 22 ZB 12.204 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10, Januar 2013 - 8 S 2919/11 -, juris Rn. 22 m.w.N.
  • VG Würzburg, 17.01.2024 - W 3 S 23.1174

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, überwiegend offene

    Sowohl der Pflichtige selbst als auch die Vollstreckungsbehörde müssen aus dem Bescheid den Umfang der Verpflichtungen zweifelsfrei entnehmen können (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots im Sinne des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG genügt es, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung und unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses gewinnen lässt (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17).

  • VG Augsburg, 21.09.2023 - Au 9 K 23.625

    Fälligstellung eines Zwangsgelds, allgemeine Feststellungsklage, bestandskräftige

    - die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nach Art. 19 VwZVG vorliegen, insbesondere muss ein wirksamer Grundverwaltungsakt gegeben sein (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12, s. hierzu unter II.2.), und.

    - die Voraussetzungen der Fälligkeit nach Art. 31 Abs. 3 Satz 3 VwZVG vorliegen, also ob die Verpflichtung rechtzeitig und vollständig erfüllt wurde (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; VG Ansbach, U.v. 7.3.2022 - AN 3 K 21.01172 - juris Rn. 37 m.w.N., s. hierzu unter II.3. und II.4.).

    Damit sind Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der der Fälligstellung zugrundeliegenden Grundverwaltungsakte - hier der Beseitigungsanordnung, Vorlageverpflichtung von Entsorgungsnachweisen und der Androhung des Zwangsgelds - ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    Wie der Verwaltungsgerichtshof im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung wiederholt entschieden hat (zum Beispiel B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris, Rn. 17), genügt es zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Weg einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses gewinnen lässt.
  • VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 4 E 20.00313

    Schließen von Türen und Fenstern während des Rauchens der Shishas

    Weiter müssen die allgemeinen (Art. 19 VwZVG) und besonderen (Art. 29 ff. VwZVG) Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein und darf kein Vollstreckungshindernis nach Art. 22 VwZVG vorliegen (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris Rn. 14 f.; VG München, U.v. 12.1.2004 - M 8 K 01.6176 - juris Rn. 43).

    Zur Wahrung der Bestimmtheit ist es ausreichend, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, v.a. aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen gewinnen lässt (BVerwG, U.v. 25.4.2001 - 6 C 6/00 - BVerwGE 114, 160 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 13.8.2009 - 22 ZB 07.1835 - juris Rn. 7; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 37 Rn. 7, 12).

  • VG Ansbach, 16.07.2020 - AN 17 K 20.00541

    Klage gegen Mitteilung der Fälligkeit eines Zwangsgeldes

    Zusätzlich zu diesen im zweiten (Art. 23 ff. VwZVG) und dritten (Art. 29 ff. VwZVG) Abschnitt des VwZVG normierten besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12).

    Ob es der nochmaligen Fristsetzung im Schreiben der Beklagten vom 10. Januar 2020 bedurft hätte, den Anordnungen in Nr. 1. des Bescheides vom 4. Januar 2017 bis spätestens 16. Februar 2020 nachzukommen, und/oder ob dieses Schreiben des Beklagten die Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben sollte oder konnte oder aber nur dessen Beitreibung (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 11), kann dahingestellt bleiben, denn jedenfalls hat der Kläger auch diese Frist verstreichen lassen, ohne die angeordnete Baubeseitigung durchzuführen.

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Genehmigungsinhaltsbestimmung

    Viel-mehr ergibt sich dessen Regelungsgehalt maßgeblich auch aus den vorgelegten, für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen, wobei zusätzlich die den Beteiligten bekannten, für den Erlass des Verwaltungsakts bedeutsamen Umstände maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 22 ZB 12.1745 und B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - beide juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2023 - 14 ME 20/23

    Bestimmtheit; Empfängerhorizont

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745

    Lärmimmissionen aus einem Druckereibetrieb

  • VG München, 03.12.2015 - M 17 K 15.4370

    Beseitigung und Entsorgung seit Jahren widerrechtlich abgelagerter Abfälle bei

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290

    Erledigung der Anordnung zur Duldung einer Feuerstättenschau durch Anordnung der

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu

  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 17.926

    Isolierte Zwangsgeldandrohung - Einwendungen gegen den zu vollstreckenden

  • VG Augsburg, 01.07.2016 - Au 4 K 15.231

    Abnahme- bzw. Überwachungsmessung in der Anfeuerungs- und Anheizphase eines

  • VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 15 K 19.00963

    Fälligstellung eines Zwangsgeldes und erneute Zwangsgeldanordnung, Tätigwerden

  • VG Augsburg, 01.08.2023 - Au 8 K 21.1810

    Fehlende ladungsfähige Anschrift

  • VG Ansbach, 04.02.2022 - AN 9 K 19.00146

    Gebietserhaltungsanspruch, Anspruch des Nachbars auf bauaufsichtliches

  • VG Bayreuth, 15.09.2022 - B 7 E 22.820

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • VG München, 25.11.2021 - M 1 E 21.2100

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 18.4684

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen erneute Zwangsgeldandrohung wegen des nicht

  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.2949

    Zweckentfremdete Nutzung einer Wohnung durch Fremdenbeherbergung -

  • VG Augsburg, 21.10.2013 - Au 3 S 13.1477

    Sofortvollzug; Zwangsgeld; Vollstreckbarer Anspruch; Unterhaltungslast

  • VG München, 18.11.2022 - M 1 E 22.1369

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.380

    Anordnung zur Haltung von Hunden

  • VG Ansbach, 30.11.2021 - AN 1 S 20.02597

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung,

  • VG München, 14.07.2020 - M 1 K 20.164

    Erfolglose Klage gegen die Zwangsvollstreckung eines Baueinstellungsbescheids

  • VG Bayreuth, 06.12.2022 - B 7 E 22.1072

    Rechtsschutzbedürfnis, Bestandskraft, Klagefrist, Zustellung, Heilung, Zugang,

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